Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil.
Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.
Seit Januar 2015 prüft die Deutsche Rentenversicherung turnusgemäß bei Unternehmen, ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß entrichtet wurde. Der Deutsche Kulturrat hatte sich intensiv für eine Verstärkung des Prüfauftrags der Deutschen Rentenversicherung eingesetzt.
Es ist sehr positiv, dass im kommenden Jahr der Künstlersozialabgabesatz stabil bleibt. Durch die Prüftätigkeit wird sichtbar mehr Abgabegerechtigkeit erzeugt.