Neustart Kultur benötigt Mittelaufstockung

Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters geförderte Bundesprogramm NEUSTART KULTUR entwickelt sich nach eigenen Angaben zu einer Erfolgsgeschichte.  Ein erstes Resümee zur Resonanz auf das Programm im Rahmen einer Verastaltung im Dezember 2020 machte deutlich, dass das Programm nah am Kulturbereich dran ist, dass passgenau auf die unterschiedlichen Bedarfe reagiert wird und dass die eingebundenen Verbände weitaus mehr Aufgaben übernehmen als die Mittel zu vergeben. So ist NEUSTART KULTUR nach Aussage aller Beteiligten derzeit für viele Akteure im Kulturbereich in Deutschland ein Hoffnungsschimmer und Mutmacher. Dabei ist die Nachfrage nach dem Programm sehr groß und übersteigt die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem. Die Förderquote beträgt derzeit je nach Einzelprogramm zwischen 12% und 30%. Das heißt, dass zwischen 88% und 70% der Antragssteller in den bereits bewilligten Programmen leider nicht berücksichtigt werden konnten. Das zeigt, dass die Mittel dringend aufgestockt werden müssen, wie der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, betonte.

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Bund erhöht Mittel der KSK

Der Gesetzgeber in Deutschland hat kurz vor dem Jahreswechsel  die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro entlastet und dabei in der Coronakrise seinen Anteil erhöht. Durch die zusätzlichen Bundesmittel bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse auch 2021 bei 4,2%.

Abgaben zur KSK müssen in Deutschland Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Die Künstlersozialabgabe deckt dabei bislang zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

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Manifesta 2024 und 2026 in Spanien und Deutschland

Das Manifesta Board-Organisationskomitee in Amsterdam hat seine Entscheidung für die Austragungsorte der beiden nächsten Biennalen mitgeteilt. Diese finden 2024 in Barcelona, und 2026 in einer deutschen Stadt statt. Das Board teilte mit, das die Bewerbungen aus Katalonien und Deutschland von „erstaunlich hoher Qualität“ gewesen seien. Ziel der Manifesta-Biennalen ist eine Ankoppelung der Praktiken an langfristige, nachhaltiger Aktivitäten. So will die Manifesta auch künftig, d.h. 2022 in Pristina (Kosovo) und dann bei den Folge-Biennalen, „die bestehenden Beziehungen zwischen Kultur und Gesellschaft neu“ überdenken. „Die Entscheidung, Gastgeberstädte lange im voraus auszuwählen, um mögliche zukünftige Entwicklungen rechtzeitig zu reflektieren, ist ein wichtiger Ansatz. Nur so kann die Manifesta alternative Modelle des kulturellen Institutionalismus in einer post-covidischen Gesellschaft mit gestalten helfen,“ so das Board. Weitere Infos unter http://www.manifesta.org

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Coronahilfen Kultur in Österreich – Update

In Österreich werden drei Hilfsfonds mit Kulturbezug verlängert. Dazu zählt der Härtefall-Fonds (WKO), die Überbrückungsfinanzierung (SVS) und der NPO-Fonds. Sie alle sollen bis zum Jahresende laufen – mit Aussicht auf ein weiteres Quartal 2021. Ebenfalls weiter verfügbar ist der Covid-19-Fonds im KSVF. Damit ergeben sich vorerst die Höchstsummen 30.000,- (WKO) zu 10.000,- (SVS) zu 3.000,- (KSVF). Aktuelle Informationen auf den Seiten des östereichischen Kulturrates.

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Mathias Jeschke Gedenktag


Mathias Jeschke rezitiert sein Gedicht „Gedenktag“. Live-Mitschnitt vom „Internationalen Gipfeltreffen der Poesie“ am 23.10.2012 im Literaturhaus München (20 Jahre DAS GEDICHT). dasgedichtclip (lyrik-tv) ist ein Videokanal der Zeitschrift DAS GEDICHT www.DasGedicht.de, hergestellt von Westermaier Medien Produktion.

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Neues deutsches Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsausschuss ändert Regierungsentwurf im Sinne der Kultur

Kultur, so steht es im neuen Infektionsschutzgesetz in Deutschland, ist nicht mehr unter Freizeit subsumiert. Das wird dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht. Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.

In der Gesetzesbegründung wird explizit darauf verwiesen, dass die „Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen (…) grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (…).“ ist.  „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden. Das ist gut so!

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