Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat im Februar eine Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für eine Mitteilung „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ vorgelegt. Die Initiative der EU-Kommission soll ermöglichen, dass Verbände von Solo-Selbständigen mit den Verbänden ihrer Auftraggeber in Verhandlungen über ihre Arbeitsbedingungen und damit auch ihre Honorare aufnehmen können. Anknüpfungspunkt ist Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).