Der Gesetzgeber in Deutschland hat kurz vor dem Jahreswechsel die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro entlastet und dabei in der Coronakrise seinen Anteil erhöht. Durch die zusätzlichen Bundesmittel bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse auch 2021 bei 4,2%.
Abgaben zur KSK müssen in Deutschland Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Die Künstlersozialabgabe deckt dabei bislang zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.