Für im Kultur- und Medienbereich Tätige ist die Altersvorsorgepflicht für Selbständige ein wichtiges Element zur Schließung bestehender Defizite in der Altersvorsorge. Einige Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich bauen eine Altersvorsorge in berufsständischen Versorgungswerken auf. Für sie soll sich nichts ändern. Andere Selbständige, die zum überwiegenden Teil künstlerisch oder publizistisch arbeiten, sind über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Für sie soll sich ebenfalls nichts ändern. Hingegen soll für jene Gruppe der Selbständigen aus dem Kultur- und Medienbereich, die von den bisherigen Systemen nicht oder nur unzureichend erfasst sind, nun eine Altersvorsorge verpflichtend eingeführt werden. Sie werden von der Gesetzesänderung betroffen sein.
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme mit der Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschäftigt und ein besonderes Augenmerk auf die Themen „Hybride Arbeit“, „Vertrauensschutz und Optionsmodell“ und die schwankenden Einkommen der Selbständigen im Kulturbereich gelegt. Besonders wichtig ist dem Deutschen Kulturrat, dass die Besonderheit der Künstlersozialversicherung nicht aus den Augen verloren geht.